34 dass dieser gegen Ende 2021 während zwei bis drei Monaten regelmässig und mehrmals pro Woche jeweils 1 bis 2 Gramm Kokain beim Beschuldigten bezogen hatte. Davon zeugen auch die Auswertungen des Mobiltelefons des Beschuldigten. Verschiedene Nachrichten in den WhatsApp-Verbindungen in der Zeit vom 19. Februar 2022 bis zur Anhaltung des Beschuldigten am 8. März 2022 weisen darauf hin, dass es zwischen L.________ und dem Beschuldigten in dieser Zeit zu häufigen Treffen kam, wobei es jeweils um Kokainverkäufe ging.