Diese Ausführungen sind zutreffend, weshalb darauf vorab verwiesen werden kann. Die Kammer erachtet es aufgrund der Aussagen von L.________ ebenfalls als erstellt, dass diese beiden sich länger und näher kannten (pag. 266 Z. 59 f.). Mit seinen zu Beginn zurückhaltenden Aussagen (pag. 267 Z. 165 ff., pag. 270 Z. 257 und Z. 260 ff.) wollte L.________ den Beschuldigten offensichtlich schützen, aber auch seinen eigenen Konsum relativieren. Seine letzten Aussagen zeigen jedoch,