nur in unregelmässigen Abständen. Davon ausgehend, dass es in dieser Zeit zu fünf bis sechs Besuchen gekommen ist, bei denen L.________ zwischen ein und zwei Gramm kaufte und er zudem angab, dass es insgesamt in jener Phase bis zu zehn Gramm gewesen sein könnten, ist – defensiv und zugunsten des Beschuldigten – für diese Phase von einer Gesamtmenge von acht Gramm auszugehen. Das so ermittelte Total von 24 g steht im Einklang mit der Aussage von L.________, wonach er über den gesamten Zeitraum von ca. zweieinhalb bis drei Jahren ungefähr CHF 2'000.00-2'500.00 für Kokain ausgegeben haben will (pag. 270 Z. 267 ff.).