Das Gericht unterteilt die Bezüge von L.________ in zwei Phasen: Die «Akutphase» begann gegen Ende des Jahres 2021 und dauerte im Minimum zwei Monate. Während dieser Zeit bezog L.________ beim Beschuldigten pro Woche zwei Gramm Kokain, was hochgerechnet auf acht Wochen eine Gesamtmenge von 16 g ergibt. In der rund zwei Jahre dauernden Phase vor dem Jahresende 2021 bezog L.________ nur in unregelmässigen Abständen.