267 Z. 118 ff.). Für rund ein Gramm Kokain habe er beim Beschuldigten ungefähr CHF 100.00 bezahlt und pro Bezug jeweils ein bis zwei Gramm gekauft (pag. 268 Z. 173 ff.). Am Anfang seien die Käufe sehr unregelmässig gewesen, später habe es dann eine Phase gegeben, wo es regelmässiger geworden sei. Konkret habe er zwischen Mitte 2020- 2021 beim Beschuldigten gekauft. Ende 2021 habe er während zwei bis drei Monaten jeweils zweibis dreimal pro Woche Kokain beim Beschuldigten bezogen (pag. 274 Z. 89 ff.).