und dem Beschuldigten war nicht nur rein geschäftlich, die beiden kannten sich auch privat. L.________ führte aus, dass er die Mutter des Beschuldigten früher oftmals unterstützt habe, wenn sie mit dem Beschuldigten nicht mehr klargekommen sei. Auch heute noch komme es vor, dass die Mutter des Beschuldigten ihn anrufe, damit er ihn etwas «herunterholen» könne, wenn er «spinne». L.________ spricht dabei von «Nachbarschaftsdienst» (pag. 266 Z. 62 ff.). Dementsprechend sind seine Mengenangaben insgesamt sicherlich eher zurückhaltend, wenngleich seine Aussagen grundsätzlich sehr ehrlich, authentisch und selbstreflektiert zu werten sind.