Ein Zeitraum von sieben bis acht Monaten könne damit nicht stimmen. Zudem habe er angegeben, oft nur ein halbes Gramm geholt zu haben, weshalb nicht mit einem ganzen Gramm gerechnet werden könne. Die Dauer von Weihnachten 2021 bis Ende Februar bzw. zur Festnahme des Beschuldigten am 6. März 2022 entspreche rund 60 Tagen. Davon ausgehend, dass K.________ alle drei Tage geholt habe, ergebe dies 20 Bezüge. Zwei Drittel davon seien zu einem halben Gramm, ein Drittel zu einem Gramm erfolgt, ausmachend total 13.25 Gramm (pag. 1088). Die beiden Einvernahmen von K.___