zur von ihm bezogenen Gesamtmenge sind gleichbleibend, stimmig und widerspruchslos. Er hielt mehrfach und von sich aus fest, seit Weihnachten 2021 insgesamt 30 g (ungefähr alle drei Tage ein Gramm) geholt zu haben (pag. 315 Z. 48 ff. und pag. 316 Z. 75 ff.). Zum ersten Mal gekauft habe er beim Beschuldigten ca. im Oktober oder November 2021, wobei es anfänglich nur ein halbes Gramm und danach wieder mehr gewesen sei, weil er erneut süchtig geworden sei (pag. 316 Z. 90 ff.). Insgesamt habe er über einen Zeitraum von sieben bis acht Monaten sicher 35 g, wenn nicht 40 g bezogen.