329 Z. 194 f.). Insgesamt habe er dem Beschuldigten zwischen CHF 1'200.00 und CHF 1'300.00 bezahlt, aktuell schulde er ihm noch CHF 700.00, wie dies auch aus dem Notizbuch ersichtlich sei (pag. 329 f. Z. 227 ff.). Umgerechnet auf den Grammpreis bezog J.________ somit ungefähr 13 g Kokaingemisch beim Beschuldigten. Dies deckt sich mit seiner Angabe, wonach er innerhalb von vier Monaten ca. 10-15 g vom Beschuldigten gekauft habe (pag. 341 Z. 90 f.).