Weiter wurde I.________ am 18. Februar 2022 beobachtet, wie er bei der Post etwas mit dem Beschuldigten tauschte. I.________ gab dazu an, er habe für CHF 50.00 Kokain gekauft (pag. 306 Z. 74 ff., pag. 312 Z. 56). Zudem fand sich der Name «AI.________», unter welchem der Beschuldigte die Mobiltelefonnummer von I.________ gespeichert hatte, ebenfalls in den Notizbüchern auf dem Nachttisch. Die Angabe von I.________, wonach er für total CHF 500.00 Kokain gekauft habe (pag. 306 Z. 80 ff.), geht entgegen der Auffassung der Verteidigung (pag.