_, die Auswertungen des Mobiltelefons des Beschuldigten, die Einträge in den auf dem Nachttisch im Zimmer des Beschuldigten sichergestellten Notizbücher sowie die durchwegs belastenden Aussagen von O.________, I.________, J.________, K.________, L.________ und M.________ vor. Diese genannten Beweismittel ergeben ein stimmiges Gesamtbild und zeigen, dass der Beschuldigte bereits seit einiger Zeit vor seiner Anhaltung mit Kokain handelte und damit seinen Lebensunterhalt und seinen eigenen Kokainkonsum finanzierte.