Weiter wollte sie nicht bemerkt haben, dass in der Wohnung an verschiedenen Orten Minigrips herumlagen (pag. 350 Z. 310 ff.) und auch nicht wissen, wem diese gehören (pag. 349 Z. 257 ff., Z. 299 ff.). Und obschon die drei Minigrips mit Kokaingemisch im Nähkästchen im Schlafzimmer von P.________ sichergestellt wurden, gab sie an, nicht zu wissen, wem diese gehörten. Sie habe diese Box schon lange nicht mehr benutzt («Ich schwöre, ich bin verloren. Mein Hirn ist verloren. Ich weiss nicht, wem es gehört.», pag. 348 Z. 249 f.). In einigen Punkten decken sich ihre Aussagen zudem mit denjenigen des Beschuldigten, was auf eine