, J.________, K.________, L.________ und M.________, wonach sie beim Beschuldigten Kokain bezogen haben, werden teilweise durch die Observationen, Anhaltungen sowie Sicherstellungen der Polizei (I.________ und M.________) bestätigt. Auch die Auswertungen des Mobiltelefons des Beschuldigten weisen teilweise auf Drogenverkäufe mit diesen Personen hin (I.________ = «AI.________»; L.________ = «AL.________»; J.________ = «AJ.________»). Überdies finden sich die Namen «AI.________», «AK.________», «AL.________» und «AJ.