283 Z. 323 ff.). Dass der Beschuldigte hohe Schulden und Betreibungen hatte, ergibt sich aus seinem Betreibungsregisterauszug (pag. 963 ff.). Zu seiner Arbeitssituation sagte der Beschuldigte zunächst aus, er habe einen Arbeitsvertrag mit der Firma S.________, wobei seine Aussagen hierzu wenig glaubhaft waren und er diese im Verlaufe seiner Einvernahmen abschwächte (vgl. Ziff. 7.3.4 hiervor). Auch sprach der Beschuldigte von einem AF.________, der für ihn die Schuldensituation regle (pag. 443 Z. 210 ff.). Abschliessend ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte 13 Jahre älter ist als O.____