26 O.________, der Beschuldigte habe am Tag seiner Festnahme Kokain kaufen wollen, gleichermassen stützt. Für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von O.________ spricht ferner, dass sie auch zur Arbeits- und Schuldensituation des Beschuldigten detaillierte Angaben machen konnte. So erklärte sie, sie habe für ihn Bewerbungen geschrieben (pag. 277 Z. 50 f.). Am Anfang habe ihr der Beschuldigte gesagt, er habe einen Arbeitsvertrag. Es habe sich aber herausgestellt, dass dieser Arbeitsvertrag gefälscht sei.