317 Z. 129 ff., pag. 321 Z. 59 f.) und bei der Hausdurchsuchung wurde im Schrank des vom Beschuldigten bewohnten Zimmers ein rosarotes iPhone sichergestellt. Auch findet sich in den Notizbüchern der Eintrag «AK________» (pag. 411), was die Aussagen von O.________ insgesamt stützt. Weiter gab O.________ zu Protokoll, der Beschuldigte habe einem Mann, der Richtung Bahnhof, oberhalb des ________ wohne und im ________ arbeite, Kokain verkauft. Der Mann sei gross und schlank und habe immer ________ angehabt. Der Beschuldigte habe diesen Mann «AL.________» genannt (pag. 279 Z. 123 ff.). L.________, dessen Mobiltelefonnummer beim Beschuldigten unter dem Namen «AL.