281 Z. 207 ff.). Ein Mann, etwa 35-jährig, mit Glatze und von fester Statur, sei immer wieder mit solchen Geräten zum Beschuldigten gegangen und habe ihm diese gegeben. Diese Person wohne im gleichen Wohnblock, rund zwei Stockwerke unter dem Beschuldigten. Ob diese Person damit Drogen bezahlt habe, wisse sie nicht (pag. 279 Z. 108 ff.). K.________, welcher an der gleichen Adresse wie der Beschuldigte wohnte, sagte in seiner Einvernahme aus, er habe dem Beschuldigten ein rosarotes Mobiltelefon als Bezahlung für Kokain gegeben (pag. 316 f. Z. 98 ff., pag. 317 Z. 129 ff., pag.