Dies, da Albaner gemäss seinen Aussagen während des Ramadans im April keine Drogen verkauften. Sie konnte auch begründen, weshalb sie dies wusste, nämlich, weil ihr dies der Beschuldigte per WhatsApp geschrieben habe (pag. 279 Z. 147 ff., pag. 280 Z. 155 ff.). Ebenfalls für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage spricht, dass sie jeweils offenlegte, wenn sie etwas nicht wusste. So sagte sie beispielsweise aus, der Beschuldigte habe viele Kollegen gehabt und es sei für sie schwierig gewesen zu unterscheiden, welche Personen Kunden und welche Kollegen seien. Zudem habe sie nicht verstanden, worum es gehe, wenn der Beschuldigte Arabisch gesprochen habe. Sie habe nicht immer feststellen können,