Sie [O.________] habe danach den Beschul- 24 digten gefragt, worum es genau gehe (pag. 279 Z. 128 ff. und Z. 137 ff.). Der Beschuldigte habe für diese Frau den Begriff «________» verwendet (pag. 282 f. Z. 303 ff.). Auch in den bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Notizbüchern findet sich der Begriff «________» (pag. 411), was kaum Zufall sein dürfte. Zudem gab auch J.________ an, dass er im Wohnblock viel die «________»-Frau gesehen habe, die «immer wegen einer paar Fränkli oder Zigaretten» gefragt habe. Wohin die Frau im Block gegangen sei, wisse er jedoch nicht (pag.