zu Protokoll, der Beschuldigte habe über einen längeren Zeitraum mit Kokain gehandelt. Sie kenne ihn seit einem Jahr, nach ca. zwei Monaten Beziehung sei es auffällig geworden und er habe ihr gestanden, dass er dies mache (pag. 277 Z. 30 ff., pag. 278 Z. 92 ff.). O.________ konnte dabei auch nachvollziehbar begründen, wie ihr das erste Mal aufgefallen sei, dass der Beschuldigte mit Drogen handle. Eine kleine Frau, welche obdachlos sei und am Bahnhof mit einem kleinen Hund bettle, habe den Beschuldigten mehrmals angesprochen und nach Material verlangt. Das erste Mal sei glaublich ca. im März 2021 gewesen. Sie [O.______