_ zu gehen, denn im April sei Ramadan und die Albaner würden deshalb im April nichts verkaufen. Aus diesem Grund habe er an jenem Tag eine grössere Menge holen gehen wollen (pag. 279 Z. 144 ff.). Sie selber sei nur zweimal bei einem Drogenkauf dabei gewesen, weil der Beschuldigte das Gefühl gehabt habe, dass es unauffälliger sei, wenn er mit einer Frau unterwegs sei. Sie habe in R.________ jedoch nicht an den Ort mitgehen dürfen, an dem er das Kokain gekauft habe, sondern sie habe an einer Bushaltestelle warten müssen. Den Namen der Bushaltestelle wisse sie nicht mehr, würde diese aber wiedererkennen. Eine Haltestelle habe «______