): O.________ machte bei der polizeilichen Befragung am 16.03.2022 sehr detaillierte Angaben zum gemeinsamen Alltag mit dem Beschuldigten und schilderte ihre Beobachtungen bezüglich der Drogengeschäfte (pag. 276 ff.). Ihre Aussagen wirken selbsterlebt, enthalten viele nebensächliche Details sowie die Wiedergabe von Gesprächen und sind in zeitlicher sowie örtlicher Hinsicht kongruent. So hielt sie beispielsweise fest, es sei für sie schwierig zu unterscheiden gewesen, welche Personen Kunden und welche Kollegen des Beschuldigten gewesen seien. Es habe sicher auch Kollegen gegeben, die auch Drogen konsumiert hätten.