_ schliesslich wurde am 25. März 2022 als beschuldigte Person im eigenen Strafverfahren und als Auskunftsperson im Strafverfahren gegen den Beschuldigten delegiert und ohne Gewährung des Teilnahmerechts einvernommen (pag. 324 ff.). An der parteiöffentlichen Einvernahme vom 24. Mai 2022 wiederholte auch er praktisch alle Aussagen, viele indes auf Vorhalt der früheren Aussagen. Zur Qualität des Kokains äusserte er sich nicht (mehr). Bei den aufgeführten, nicht parteiöffentlichen Einvernahmen handelte es sich um von der Staatsanwaltschaft delegierte Einvernahmen, bei welchen die Teilnahmerechte nach Art.