22 7.3.5 Aussagen der Auskunftspersonen 7.3.5.1 Vorbemerkungen zur Verwertbarkeit der Aussagen M.________ wurde am 5. März 2022 als beschuldigte Person einvernommen (pag. 232 ff.), da gegen ihn ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet worden war (pag. 232). An dieser Einvernahme wurde weder dem Beschuldigten noch dessen Anwalt das Teilnahmerecht gewährt, der Beschuldigte aber auch nicht namentlich belastet.