Weiter sprechen die einschlägige Vorstrafe aus der Verurteilung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 4. Oktober 2021 (pag. 562 ff.) und die dort gemachten ähnlichen Sicherstellungen (Geldkassette mit CHF 210.00 [4x CHF 50.00 und 1x CHF 10.00], Kokain, Minigrips mit Kokain, Digitalwaage mit weissen Pulveranhaftungen, vgl. pag. 574) gegen die Behauptungen des Beschuldigten, kein Kokain verkauft zu haben.