Z. 89 ff.). Auf Frage, warum ausgerechnet diese Personen ihn zu Unrecht belasten sollten, zumal sie für den Drogenkonsum auch bestraft würden, führte der Beschuldigte aus, sie seien dumm («Ja, die sind blöd», pag. 440 Z. 124 ff.). Wenig logisch ergänzte er zudem, diese Personen hätten sich geschützt, indem sie ihn belastet hätten. Sie hätten ihm – bis auf M.________ – Drogen zum Konsumieren gebracht und hätten mit ihren Aussagen nun wahrscheinlich nur eine Busse erhalten (pag. 792 Z. 12 ff.).