387 Z. 402 ff.). Als dem Beschuldigten die Aussagen von M.________ vorgehalten wurden, wonach dieser bei ihm am 5. März 2023 20 Gramm Kokain und auch schon davor Kokain gekauft habe, führte der Beschuldigte ebenfalls aus, M.________ lüge. «Der lügt, ich mag nicht mehr mit dem stürme.» (pag. 395 Z. 46 ff.). Zu den Aussagen von J.________ und K.________, wonach diese beiden bei ihm Kokain gekauft hätten, gab der Beschuldigte an, diese seien «drufä jeden Tag» und sie sollten selber schauen, was sie machten (pag. 439 f. Z. 89 ff.).