380 Z. 66 ff.). Auf Vorhalt ihrer Aussage, dass er seit rund zehn Monaten etwa jede zweite Woche oder einmal im Monat nach R.________ gefahren sei, um Kokain für CHF 8'000.00 bis CHF 9'000.00 zu kaufen, erklärte der Beschuldigte, O.________ habe Angst vor ihren Eltern gehabt und sei schwanger, weshalb sie solche Aussagen gemacht habe. Sie habe jetzt «den Kopf wieder etwas zusammen.» (pag. 395 Z. 68 ff.). Auf Vorhalt ihrer Aussagen, wonach er das Kokain bei einem Albaner gekauft habe, gab der Beschuldigte an, diese habe «von dem überhaupt keine Ahnung» (pag. 381 Z. 97 ff.).