_ findet sich – wie bereits ausgeführt – im Mobiltelefon des Beschuldigten unter dem Namen «AI.________» gespeichert und in der Zeit vom 30. Dezember 2021 bis zum 7. März 2022 wurden zwischen ihnen wiederholt Nachrichten ausgetauscht oder es wurde miteinander telefoniert (pag. 634 ff., pag. 383 Z. 217 ff.). Ebenfalls findet sich der Name im beim Beschuldigten auf dem Nachttisch sichergestellten Notizbuch und I.________ gab selber zu Protokoll, beim Beschuldigten Kokain gekauft zu haben (pag. 305 Z. 53 ff., pag. 306 Z. 80 ff., pag. 307 Z. 130 ff., pag. 311 Z. 54 ff. und pag. 312 Z. 98 ff.). In Bezug auf M.________ gab der Beschuldigte an, diesen zu kennen, seit er ein Kind sei (pag.