375 Z. 109 f., pag. 388 Z. 441), sprechen die grosse Anzahl an leeren Minigrips, die Minigrips mit rund 937 Gramm brutto und rund 989 Gramm brutto weissem Pulver in einem Sack im Abstellraum, die auf dem Nachttisch sichergestellte Grammwage sowie die Kassette mit Geld in gassenüblicher Stückelung und mit 64 Gramm brutto Kokaingemisch dafür, dass der Beschuldigte Kokain portionierte, streckte und zum Verkauf in Minigrips verpackte. Aufgrund der Einträge in den Notizbüchern, des Geldes in gassenüblicher Stückelung sowie der drei sichergestellten Minigrips mit Kokaingemisch ist überdies davon auszugehen, dass der Beschuldigte das Kokain auch verkaufte.