19 führte in seinen Einvernahmen aus, dass er das Kokain nicht immer bezahlt und deshalb Schulden gehabt habe. Auf Vorhalt des Eintrages im Notizbuch und auf Frage erklärte er zudem, es könne sein, dass dies die rund CHF 1'000 seien, die er dem Beschuldigten schulde (pag. 270 Z. 249 ff.). Der Beschuldigte verneinte den Kokainverkauf an L.________, konnte aber auf Vorhalt, dass im Notizbuch der Name «AL.