Dessen Telefonnummer hatte der Beschuldigte in seinem Mobiltelefon unter «AL.________» gespeichert und er pflegte mit L.________ in der Zeit vor seiner Anhaltung regen Kontakt mittels Nachrichten und erhielt auch viele Anfragen für Treffen (vgl. dazu Ziff. 7.3.3 hiervor). L.________ gab zu Protokoll, beim Beschuldigten Kokain gekauft zu haben (pag. 266 f. Z. 95 ff., pag. 273 Z. 44 f. und Z. 63 ff.). Auch O.________ führte aus, der Beschuldigte habe an eine Person, die er «AL.________» genannt habe und die in Richtung Bahnhof, oberhalb des ________, wohne, beim ________ arbeite, gross und schlank sei, Kokain verkauft (pag. 279 Z. 123 ff.). Im Notizbuch findet sich hinter dem Namen «AL.