414) bedeuten, konnte der Beschuldigte nicht erklären. Es handle sich dabei nicht um 57 Gramm Kokainstein. Vermutlich habe er diese Seite nicht einmal selber geschrieben (pag. 401 Z. 319 ff.). Weiter konnte der Beschuldigte auf Nachfrage nicht ausführen, was genau im blauen Notizbuch mit der Aufschrift «2011» stehe. «Paar Sachen sind Notizen von mir. Es ist etwas ganz Anderes.» (pag. 382 Z. 148 ff.). Später gab er unterschiedliche Varianten zu Protokoll, was mit den Notizen gemeint sei: Er habe Geld ausgeliehen und zurückgeben müssen (pag. 386 Z. 329 ff.). Es handle sich um PIN-Zahlen oder um Geld, welches er geschuldet habe (pag. 386 Z. 362 f., pag. 387 Z. 367, pag. 387 Z. 377).