Auch die Aussagen des Beschuldigten zu den Einträgen in den beiden Notizbüchlein auf dem Nachttisch sind widersprüchlich und oberflächlich gehalten und sprechen dafür, dass der Beschuldigte dem Betäubungsmittelhandel nachging. So gab er zunächst an, die Einträge seien «uralt» und er habe dort nichts hineingeschrieben (pag. 361 Z. 167 f.). In späteren Einvernahmen erklärte er, einige Sachen in den Notizbüchern seien schon alt und nicht alles, was drinstehe, stamme von ihm (pag. 381 Z. 128 ff.). Die Notizen hätten nichts mit Kokainverkäufen zu tun (pag.