Zur Herkunft des Geldes sowie zum Grund der Stückelung in verschiedene Noten führte er oberinstanzlich im Sinne einer dritten Version und zu seinen vorherigen Aussagen im Widerspruch stehend aus, er habe es geliehen gehabt, er sei sich nicht mehr sicher (pag. 1079 Z. 43), und die Stückelung – welche der Beschuldigte grundsätzlich nicht bestritt – rühre daher, weil er von ein paar Leuten Geld geliehen und er es so hingelegt habe (pag. 1080 Z. 2). Angesichts