266 Z. 83) und K.________ (pag. 318 Z. 174 f.) gaben zu Protokoll, der Beschuldigte habe vor einer Weile letztmals gearbeitet bzw. gehe keiner geregelten Arbeit nach. Dazu wollte der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung nicht mehr Stellung nehmen (pag. 1080 Z. 29). Zur Herkunft des Geldes sowie zum Grund der Stückelung in verschiedene Noten führte er oberinstanzlich im Sinne einer dritten Version und zu seinen vorherigen Aussagen im Widerspruch stehend aus, er habe es geliehen gehabt, er sei sich nicht mehr sicher (pag.