375 Z. 121 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme führte er plötzlich aus, er habe das sichergestellte Geld vom RAV und von seinen Arbeitsverdiensten und er habe es in der Woche seiner Anhaltung zum Betreibungsamt bringen wollen (pag. 442 Z. 169 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung schliesslich gab er auf Frage, wie lange er bei der Firma S.________ gearbeitet habe, an, das sei nichts Richtiges gewesen. Er habe schon gewollt, aber es sei dann doch nicht gegangen (pag. 789 Z. 1 ff.). Auch O.________ führte aus, dass der Beschuldigte einen gefälschten Arbeitsvertrag der Firma S.________ habe (pag. 283 Z. 323 ff.) und auch L.________ (pag. 266 Z. 83) und K.___