f., pag. 402 Z. 402 ff.), was er mit dem sichergestellten Bargeldbetrag von CHF 8'980.00 ohne Weiteres hätte bezahlen können. Weil er gemäss eigenen Aussagen aufgrund zahlreicher Betreibungen keine Wohnung mieten konnte (pag. 359 Z. 59 f.; pag. 375 Z. 119 f.), hätte der Beschuldigte zudem ein grosses Interesse daran gehabt, seine Schulden zu bezahlen.