In seiner Einvernahme vom 18. Mai 2022 erklärte der Beschuldigte zwar, er habe auch Arbeitslosengelder von CHF 3'300.00 pro Monat erhalten und damit auch das sichergestellte Kokain bezahlt (pag. 396 Z. 97 ff.). Dies vermag am Ergebnis jedoch nichts zu ändern, zumal der Beschuldigte auch keinerlei plausible Erklärung dafür liefern konnte, warum er das Bargeld in gassenüblicher Stückelung zu Hause aufbewahrt hatte. Er gab dazu an, er habe damit seine Betreibungen «auf einmal» bezahlen wollen (pag. 396 Z. 102 ff.). Diese Aussage wirkt jedoch wenig glaubhaft, zumal er selber zu Protokoll gab, er habe von rund CHF 30'000.00 nur noch CHF 6'000.00 an Schulden offen gehabt (pag. 375 Z. 118