402 Z. 364 ff.), was ebenfalls Zweifel an seinen Darstellungen erweckt. Hinzu kommt, dass das sichergestellte Geld von CHF 8'980.00 – wie erwähnt – praktisch dem gesamten Verdienst von zwei Monaten entsprechen würde, wobei der Beschuldigte selber zu Protokoll gegeben hatte, monatlich rund CHF 800.00 für den Kokainkauf auszugeben (pag. 366 Z. 380 ff.) und für seinen Anteil von 20 Gramm CHF 1'200.00 gezahlt zu haben (pag. 366 Z. 402 f.), womit seine Rechnung ebenfalls nicht aufgeht. In seiner Einvernahme vom 18. Mai 2022 erklärte der Beschuldigte zwar, er habe auch Arbeitslosengelder von CHF 3'300.00 pro Monat erhalten und damit auch das sichergestellte Kokain bezahlt (pag.