17 Z. 361 ff.), überzeugen seine Ausführungen keineswegs. Der Beschuldigte konnte denn auch nicht den Namen seines Chefs nennen, gab an, im Homeoffice Leuten per Telefon und Computer «Sachen» gezeigt zu haben, verweigerte aber die Aussage dazu, wie ein durchschnittlicher Arbeitstag bei ihm konkret ausgesehen hatte (pag. 402 Z. 364 ff.), was ebenfalls Zweifel an seinen Darstellungen erweckt.