1081 Z. 17). Gleich verhält es sich mit seiner Aussage, wonach der Inhalt der in einem Sack im Abstellraum sichergestellten Minigrips mit rund 937 Gramm brutto und mit rund 989 Gramm brutto weissem Pulver Reispulver, Mehl bzw. Pulver für eine Gesichtsmaske seiner Mutter sei (pag. 362 Z. 208 ff. und pag. 375 Z. 106 ff.), was eine höchst unglaubhafte Geschichte darstellt. Wenig überzeugend erscheinen auch die Aussagen des Beschuldigten zum Geld, welches in der Geldkassette anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellt werden konnte. Der Beschuldigte bestritt, dass dieses Geld aus Kokainverkäufen stamme (pag. 396 Z. 126 ff.)