Dass nur die DNA des Beschuldigten auf dem Knistersack gefunden wurde (pag. 206 ff.), widerspricht ebenfalls seiner Aussage, wonach die Menge für mehrere Personen zum Konsum gedacht gewesen wäre. Auch angesichts dessen, dass in der Wohnung im Nähkästchen im Schlafzimmer drei Minigrips mit total 2.8 Gramm brutto (pag. 473) gefunden wurden, wirkt die Aussage das Beschuldigten, das sichergestellte Kokain sei nur zum Eigenkonsum gedacht gewesen, nicht glaubhaft.