366 Z. 406 f.). Die vom Beschuldigten anlässlich der Hafteröffnung durch die Staatsanwaltschaft auf entsprechenden Vorhalt gemachten Ausführungen, wonach die anderen Personen «wegen ihren Jobs und ihren Frauen Paranoia» gehabt hätten, weshalb er das gesamte Kokain bei sich behalten habe, überzeugen wenig (pag. 374 Z. 75 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung äusserte er zudem, die anderen hätten erst am Wochenende konsumieren wollen, weshalb er gesagt habe, er verstecke es bei sich (pag. 1080 Z. 18 f.), was seinen früheren Aussagen jedoch widerspricht. Dass nur die DNA des Beschuldigten auf dem Knistersack gefunden wurde (pag.