Damit hätte der Beschuldigte zehn Wochen konsumieren können, was als ungewöhnlich lange Dauer für eine Anschaffung erscheint. Anlässlich der Hafteröffnung bei der Staatsanwaltschaft am 9. März 2022 gab der Beschuldigte zunächst an, er sei nicht süchtig und habe keine Entzugserscheinungen (pag. 373 Z. 23 ff.), nur um kurze Zeit später auszusagen, er konsumiere einfach viel zu viel und wenn er mit Kollegen zusammen sei, seien «20g einfach weg» (pag. 375 Z. 100 f.). Sie würden «krank» konsumieren; nicht täglich, aber wenn sie konsumierten, dann würden sie zwei Tage durchkonsumieren (pag. 376 Z. 129 ff.). Sie hätten viel konsumiert (pag. 438 Z. 42 ff.).