396 Z. 94 f.). Einmal sprach er jedoch davon, dass sie pro Person rund 20 Gramm hätten kaufen wollen, erwähnte im gleichen Satz aber, sie seien eigentlich vier Personen gewesen (pag. 366 Z. 385 f.). Eine Menge von rund 70 Gramm (pag. 366 Z. 401 f.) bzw. von rund 20 Gramm für den Beschuldigten alleine nur für den Eigenkonsum wäre indes eine sehr hohe Menge, da der Beschuldigte selber zu Protokoll gab, er konsumiere pro Woche zweimal insgesamt rund 2 Gramm (pag. 366 Z. 377 ff., pag. 379 Z. 33 ff.). Damit hätte der Beschuldigte zehn Wochen konsumieren können, was als ungewöhnlich lange Dauer für eine Anschaffung erscheint.