398 Z. 189 ff.). Das Kokain für die Weitergabe an Dritte habe er bei einem Kollegen bezogen, bei diesem zu Hause oder auf der Strasse (pag. 399 Z. 256 ff.). Dabei wollte er den Preis, welchen ihm der Kollege für die Weitergabe des Kokains mitgeteilt hatte, jedoch nicht mehr genau wissen. Das Geld habe ihn nie interessiert (pag. 398 Z. 207 ff.). Gewinn habe er daraus