Der Beschuldigte verrennt sich oft in Ausreden und verstrickt sich in Widersprüche. Seine Bestreitungen sind karg und eindimensional, regelmässig beschränkt er sich auf pauschales Abstreiten, ohne dann aber erklären zu können/wollen, wie es seiner Meinung nach wirklich abgelaufen sein soll. Insgesamt erkennt das Gericht in seinen Aussagen nur wenig Wahrheitsgehalt, weshalb entsprechend darauf nicht abgestellt werden kann.