Er war der der mir Kokain gebracht hatte. Das Handy habe ich ihm für CHF 120.00 gekauft»; pag. 440 Z. 92 ff. und auf Vorhalt der Aussagen von J.________ und K.________: «Nein geht schauen, die sind ‘druffä’ jeden Tag. Die sollen selber schauen was die machen»; pag. 440 Z. 126 f. und auf Frage, weshalb sich die Konsumenten selbst schützen wollten [und deshalb den Beschuldigten belasten würden], wenn diese ohnehin auch wegen Drogenkonsums verurteilt würden: «Die sind dumm. Ja die sind blöd»). In Bezug auf O.________ zeigt der Beschuldigte sodann starke Beschwichtigungs- und Externalisierungstendenzen. Die belastenden Äusserungen O.___