Zusammengefasst ergibt sich, dass anlässlich der Hausdurchsuchung vom 8. März 2022 am Domizil der Mutter des Beschuldigten insgesamt 62.4 Gramm Kokaingemisch bzw. 55.5 Gramm reines Kokain (Knistersack: 54.3 Gramm Kokainbase mit einem Reinheitsgehalt von 89% und 3 Minigrips mit 1.2 Gramm Kokainbase mit einem Reinheitsgehalt von 88%) sichergestellt werden konnten. Die Verteidigung des Beschuldigten beantragte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung einen Schuldspruch wegen Erwerbs und Besitz von 54.91 Gramm reinem Kokain (pag. 1102).